Bundesfinanzministerium plant 25% Kapitalertragsteuer auf Kryptowährungen
chaincatcherLaut dem deutschen Medium Golem bereitet das Bundesfinanzministerium einen Gesetzentwurf vor, um Kryptowährungsgewinne der Kapitalertragsteuer zu unterwerfen. Spekulationsgewinne aus digitalen Vermögenswerten wie Bitcoin und Ethereum sollen ab frühestens 2028 mit einem Satz von 25% besteuert werden, was dem aktuellen Steuersatz für Aktienhandelsgewinne entspricht. Derzeit ist der Verkauf von Krypto-Assets nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerfrei, während ein Verkauf innerhalb eines Jahres einen persönlichen Einkommensteuersatz von bis zu 45% nach sich zieht. Der Gesetzentwurf sieht vor, den persönlichen Steuerfreibetrag (derzeit 1.000 € pro Person) beizubehalten und ermöglicht es, Kryptogewinne mit Verlusten aus Aktien und anderen Wertpapieren zu verrechnen; Steuerzahler mit einem persönlichen Steuersatz unter 25% können zudem eine "günstigere Bewertung" beantragen, um ihre Steuerlast zu reduzieren. Diese Steuer gilt für Krypto-Assets, die nach dem 1. Januar 2027 gekauft wurden; ob für Vermögenswerte, die vor diesem Datum gehalten wurden, eine Übergangsregelung gilt, muss noch gesetzlich geklärt werden. Das Finanzministerium erwartet durch diese Maßnahme zusätzliche Steuereinnahmen von etwa 350 Millionen Euro pro Jahr, und der Gesetzentwurf wurde anderen Bundesministerien zur Konsultation vorgelegt.
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